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Landesrecht.online hostet ab sofort das gesamte Landesrecht selbst.

­24. April 2026

Landesrecht.online hostet ab sofort das gesamte Landesrecht selbst.

Knapp 20.000 Gesetze und Verordnungen aller 16 Bundesländer lassen sich damit erstmals über eine einzige, einheitliche Oberfläche aufrufen – ohne sich durch 16 verschiedene Landesportale klicken zu müssen.

Dieses Update hat erheblichen Entwicklungsaufwand erfordert, und es ist wahrscheinlich, dass noch nicht alles hundertprozentig funktioniert.

Wir freuen uns deshalb über Hinweise – klicken Sie dazu einfach unter dem jeweiligen Gesetzestext auf Verbesserungsvorschlag und schreiben Sie uns, wenn Ihnen etwas auffällt. Das gilt ebenso bei Ideen zur Verbesserung des Bedienkomforts. Wir nehmen Ihre Vorschläge ernst.

Bei der Entwicklung waren uns die folgenden Punkte wichtig:

Weitere Features sind bereits in Planung und werden in Zukunft verfügbar sein.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, denken Sie über ein Abonnement der §§-App nach. Das Programm bietet einen echten Mehrwert für die juristische Arbeit.

Thomas Kahn am 24. April 2026

Basiskarten-Verlag GmbH