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Schleswig-Holstein
Freistellungsverordnung (FreiStVO)
31.12.2031
i
Eingangsformel
§ 1
Voraussetzung für die Freistellung
§ 2
Erstattung von Verdienstausfall
§ 3
Fortzahlung von Bezügen
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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