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Schleswig-Holstein
Gesetz zur Aufhebung des Fideikommissauflösungsrechts (FideiAuflAufhG)
01.01.2010
i
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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