Beta
Schleswig-Holstein
Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes (FehBeltQKostG)
13.08.2021
i
Eingangsformel
§ 1
Kostenausgleich
§ 2
Verordnungsermächtigung
§ 3
In-Kraft-Treten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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