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Schleswig-Holstein
Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (ERVV)
15.11.2023
i
§ 1
Anwendungsbereich, Zulassung der elektronischen Kommunikation
§ 2
Für die Übermittlung zu nutzende Postfächer
§ 3
Anforderungen an elektronische Dokumente und deren Übermittlung
§ 4
Bekanntmachung der Bearbeitungsvoraussetzungen
§ 5
Ersatzeinreichung bei Überschreitung der Höchstgrenzen oder vorübergehender technischer Unmöglichkeit
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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