Beta
Schleswig-Holstein
Landesverordnung zur vorübergehenden Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen Führung von Bußgeldakten der Bußgeldbehörden und Strafakten der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste (E-BußStA-Opt-out-LVO)
31.12.2026
i
§ 1
Fortführung der Papieraktenführung
§ 2
Verfahren
§ 3
Weitere Ausnahme für die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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