Beta
Schleswig-Holstein
Drug-Checking-Verordnung (DrugCheckVO)
31.12.2035
i
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Zweck der Verordnung
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 5
Zweckdienliche sachliche Ausstattung
§ 6
Ständige Anwesenheit von persönlich zuverlässigem und fachlich qualifiziertem Personal
§ 7
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung
§ 8
Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und für die Strafverfolgung zuständigen Behörden
§ 9
Vorhandensein einer verantwortlichen Person
§ 10
Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von Drug-Checking-Modellvorhaben
§ 11
Zuständige Behörde
§ 12
Datenerfassung und -übermittlung
§ 13
Information der die Betäubungsmittel besitzenden Person
§ 14
Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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