Eingangsformel
Aufgrund des § 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 12. September 2003 i.V.m. dem § 23 des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (GVOBl. Schl.-H. S. 557) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist.

