§ 2
(1) Der Erholungswald ist rd. 55,77 ha groß und umfaßt die im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Gemeinde Aukrug, Gemarkung Homfeld, gelegenen Flurstücke 26/3, 27/2, 28, 29/1, 30/6 und 31/4, der Flur 10 sowie 1 tlw., 3, 21/2, 21/5, 22/2, 24/4, 26/5, 26/6, 26/7, 27/1 und 31 /2 der Flur 14. Er wird im Süden bis zum westlichen Teil durch die Bundesstraße 430, von Neumünster nach Hohenwestedt, im Osten durch die Straße nach Homfeld, im übrigen durch die Feldmark begrenzt.
(2) Die genauen Grenzen des Erholungswaldes sind in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt durch eine gestrichelte Linie dargestellt.

