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Schleswig-Holstein


Landesverordnung über die zuständige Behörde zur Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (BehWerkFachkrPrüfV)

27.10.2023


§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.