§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Baugesetzbuch vom 21. August 1987 (GVOBl. Schl.-H. S. 319), Ressortbezeichnung zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), außer Kraft.

