Beta
Schleswig-Holstein
Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG)
26.03.2024
i
Inhaltsübersicht
§ 1
Berufsaufgaben der Architektin oder des Architekten und der Stadtplanerin oder des Stadtplaners
§ 2
Berufsaufgaben der Ingenieurin oder des Ingenieurs
§ 3
Berufspflichten
§ 4
Schutz der Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt der jeweiligen Fachrichtung, der Berufsbezeichnung Stadtplanerin oder Stadtplaner und des Zusatzes freischaffend
§ 5
Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur
§ 5a
Führen der geschützten Berufsbezeichnungen oder vergleichbarer Bezeichnungen durch auswärtige Dienstleisterinnen oder Dienstleister
§ 6
Eintragung als Architektin oder als Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Stadtplanerin oder als Stadtplaner
§ 6a
Europäischer Berufsausweis
§ 6b
Vorwarnmechanismus
§ 7
Eintragung als Freischaffende Architektin oder Freischaffender Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Freischaffende Stadtplanerin oder Freischaffender Stadtplaner
§ 8
Eintragung als Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur
§ 9
Eintragung weiterer Ingenieurinnen und Ingenieure sowie weiterer Architektinnen und Architekten
§ 9a
Auswärtige bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und bauvorlageberechtigte Ingenieure
§ 10
Zusammenschluss zu Gesellschaften, Haftpflichtversicherung
§ 11
Eintragung als Partnerschaftsgesellschaft oder Kapitalgesellschaft
§ 12
Versagung der Eintragung
§ 13
Löschung der Eintragung
§ 14
Auswärtige Gesellschaften
§ 15
Führung der Listen und Verzeichnisse
§ 16
Rechtsform, Siegelführung
§ 17
Pflichtmitglieder
§ 18
Freiwillige und außerordentliche Mitglieder
§ 19
Aufgaben der Kammer
§ 20
Organe, Verpflichtung von Organmitgliedern
§ 21
Kammerversammlung
§ 22
Vorstand
§ 23
Eintragungsausschuss
§ 24
Ehrenausschuss
§ 25
Ehrenverfahren
§ 26
Maßnahmen im Ehrenverfahren
§ 26a
Rügerecht des Vorstands
§ 27
Schlichtungsausschuss
§ 28
Ehrenamt
§ 29
Ablehnungsgründe
§ 30
Organisationssatzung, Wahlsatzung
§ 31
Beitragssatzung und Gebührensatzung
§ 32
Satzung über das Versorgungswerk
§ 33
Finanzwesen
§ 34
Auskunftspflicht
§ 35
Auskünfte, Verarbeitung von Daten
§ 36
Aufsichtsbehörde
§ 37
Verordnungsermächtigung
§ 38
Ordnungswidrigkeiten
§ 39
Anwendung von anderen Rechtsvorschriften
§ 40
Anlage
§ 41
Übergangsvorschriften
§ 42
Inkrafttreten
Anlage
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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