§ 1
Das Gesetz über die Bestellung von örtlichen Sitzungsvertretern der Amtsanwaltschaft vom 20. November 1967 (GVOBl. Schl.-H. S. 265), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 13. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), wird aufgehoben.

