Beta

Schleswig-Holstein


Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken (AGBezNO)

08.02.1994


§ 6
Übergangsregelung

Für die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängigen Verfahren, die von den Änderungen nach § 4 betroffen sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.