Beta

Rheinland-Pfalz


Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)

25.02.2025


§ 95
Gliederung der Polizei

Die Polizei gliedert sich in unmittelbar dem fachlich zuständigen Ministerium unterstehende Polizeibehörden; dies sind die Polizeipräsidien, das Landeskriminalamt und die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz.