Beta
Rheinland-Pfalz
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (BOA)
15.07.1957
i
Eingangsformel
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Ausnahmen und Sonderbestimmungen
§ 3
Anlagen der Anschlußbahn
§ 4
Richtungs- und Neigungsverhältnisse
§ 5
Breite des Bahnkörpers
§ 6
Spurweite
§ 7
Überhöhung
§ 8
Umgrenzung des lichten Raumes
§ 9
Gleisabstand
§ 10
Kreuzungen von Bahnen
§ 11
Leitungskreuzungen
§ 12
Oberbau und Brücken
§ 13
Einfriedigungen, Bahnübergänge und ihre Sicherung
§ 14
Fernmeldeanlagen
§ 15
Signale
§ 16
Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 17
Begrenzung der Fahrzeuge
§ 18
Achsstand und Verschiebbarkeit der Achsen
§ 19
Räder
§ 20
Bremsen
§ 21
Ausrüstung der Triebfahrzeuge und Wagen
§ 22
Genehmigung, Abnahme und Untersuchung der Triebfahrzeuge und der auf den Gleisen der Anschlußbahnen mit eigener Kraft fahrenden Dampf- und Motorkrane
§ 23
Abnahme und Untersuchung der Wagen (Triebwagen ohne Dampfkessel, Personen-, Gepäck- und Güterwagen)
§ 24
Inbetriebnahme und Untersuchung von maschinellen Anlagen
§ 25
Bedienstete
§ 26
Unterhaltung, Untersuchung, Beleuchtung und Bewachung der Bahn
§ 27
Stillstehende Fahrzeuge
§ 28
Fahrgeschwindigkeit
§ 29
Zulässige Achsenzahl
§ 30
Bremsbesetzung
§ 31
Rangierdienst
§ 32
Signale
§ 33
Fahrpersonal
§ 34
Mitfahren auf Triebfahrzeugen
§ 35
Betriebsstörende Ereignisse und Unfallmeldungen
§ 36
Allgemeine Bestimmungen
§ 37
Betreten der Bahnanlagen
§ 38
Verhalten an Bahnübergängen
§ 39
Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
§ 40
Bestimmungen bei Personenbeförderung auf der Anschlußbahn
§ 41
Inkrafttreten der Landesverordnung
Anlage A
Anlage B
Anlage C
Anlage D
Anlage E
Anlage F
Anlage G
Anlage H
Anlage J
Anlage K
Anlage L
Anlage M
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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