§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Landesverordnung zur Überprüfung der Konformität von Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 19. Dezember 2022 (GVBl. S. 460, BS 86-17) außer Kraft.

