Beta

Rheinland-Pfalz


Landesverordnung über Ausnahmen von der pauschalen Erstattung nach dem Landesaufnahmegesetz (AufnGEAusnV)

16.12.2005


§ 2

Wesentlich höhere Aufwendungen im Sinne des § 1 liegen vor, wenn im Falle

1.

des § 1 Nr. 1 die krankheits- oder betreuungsbedingten Aufwendungen pro Person und Aufenthalt 7600,00 EUR übersteigen oder

2.

des § 1 Nr. 2 die krankheitsbedingten Aufwendungen pro Person jährlich 35000,00 EUR übersteigen.