Beta

Rheinland-Pfalz


Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs (AngWoMBestV)

31.12.2026


§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

(2) Die Landesverordnung über die Bestimmung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs vom 8. Juni 2022 (GVBl. S. 224, BS 213-7) tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung dieser Verordnung außer Kraft.