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Rheinland-Pfalz


Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (AllgGebVerzV)

12.05.2025


Anlage

Allgemeines Gebührenverzeichnis

Lfd. Nr.

Gegenstand

Gebühr EUR

Anwendungsbereich

Lfd. Nr. 1 bis 5 finden nur Anwendung, soweit in anderen Rechtsvorschriften weder eine Gebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist. § 2 Abs. 5 des Landesgebührengesetzes bleibt unberührt.

1

Auskunft

Erteilung einer umfangreichen schriftlichen oder elektronischen Auskunft oder Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft mit umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen

aufgrund eines Informationszugangsanspruchs, in einer besoldungs-, versorgungs- oder tarifrechtlichen Angelegenheit oder außerhalb eines anhängigen gesetzlich geregelten sonstigen Verwaltungsverfahrens

bei einem Zeitaufwand von mehr als 30 Minuten

32,00

bis

935,00

2

Akteneinsicht

2.1

Gewährung der Einsicht in ein Dokument bei einer Behörde außerhalb eines anhängigen Verwaltungsverfahrens

bei einem Zeitaufwand von mehr als 30 Minuten

32,00

bis

935,00

2.2

Übermittlung eines Dokuments durch eine Behörde zur Einsichtnahme außerhalb eines anhängigen Verwaltungsverfahrens

Anmerkung zu lfd. Nr. 2

Gebühren nach der lfd. Nr. 3 werden zusätzlich erhoben.

15,00

bis

220,00

3

Herstellung und Übermittlung von Informationsträgern

3.1

Herstellung eines Zweitstücks (Duplikat) einer Urkunde über eine gebührenpflichtige Amtshandlung (Bescheid, Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Ausweis und Ähnliches)

je angefangene Seite

1,00

bis

6,50

3.2

Herstellung und Übermittlung einer Kopie bis DIN A 4 oder kleinere Papierformate wie DIN A 5 oder steigend in schwarz-weiß,

ausgenommen eine Kopie eines Betriebsprüfungsberichts, die eine steuerpflichtige Person neben der für sie bestimmten Ausfertigung erhält

je angefangene Seite

nach Verwaltungsaufwand, mindestens jedoch 0,25

3.3

Herstellung und Übermittlung eines sonstigen Informationsträgers (z. B. Abschrift, Abdruck, Auszug, Kopie ab DIN A 3 oder größere Papierformate wie DIN A 2 oder weniger, Farbkopie, Lichtpause, Druck oder sonstige Vervielfältigung)

1,00

bis

590,00

Anmerkungen zu lfd. Nr. 1 bis 3

1.

Die Erteilung einer mündlichen oder einer einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskunft ist gebührenfrei.

2.

Die Erteilung einer Auskunft aufgrund eines bestehenden oder früheren Amts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in einer eigenen Angelegenheit ist gebührenfrei.

3.

(aufgehoben)

4.

Die Gewährung der Einsicht in ein Dokument bei einer Behörde in einer Angelegenheit der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist gebührenfrei.

5.

Die Gewährung der Einsicht in das Wasserbuch und in diejenigen Entscheidungen, auf die die Eintragung Bezug nimmt, bei einer Behörde ist gebührenfrei.

6.

Auslagen werden auch im Falle der Gebührenfreiheit einer Amtshandlung erhoben.

7.

(aufgehoben)

4

Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung von Bescheinigungen, Zeugnissen und Genehmigungen sowie Aufnahme von Anträgen und Niederschriften

4.1

Amtliche Beglaubigung eines Dokumentes, einer Unterschrift oder eines Handzeichens

je angebrachtem Beglaubigungsvermerk

3,00

bis

19,00

4.2

Ausstellung einer Bescheinigung, eines Zeugnisses oder einer Genehmigung

4,50

bis

205,00

4.3

Aufnahme eines Antrags oder einer Niederschrift

je angefangene Arbeitsviertelstunde

nach Zeitaufwand

Anmerkung zu lfd. Nr. 4

In folgenden Angelegenheiten besteht Gebührenfreiheit:

1.

Ausstellung einer Bescheinigung zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen,

2.

Angelegenheiten des Schul- und Hochschulbesuchs sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung, einschließlich der Ausstellung einer Bescheinigung zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen, für Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten; bei amtlichen Beglaubigungen von Dokumenten, Unterschriften und Handzeichen entfällt diese Gebührenbefreiung ab der vierten Beglaubigung je Dokument,

3.

Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen,

4.

Gnadensachen, Angelegenheiten der Sozial- und Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge sowie, soweit hierfür kommunale Gebietskörperschaften zuständig sind, Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende,

5.

Nachweise der Bedürftigkeit,

6.

Bescheinigungen in Steuersachen.

5

Bestellungen, Zulassungen und Anerkennungen

5.1

Bestellung und Vereidigung als sachverständige Person

49,00

bis

485,00

5.2

Zulassung und Vereidigung für einen privaten Beruf

19,00

bis

485,00

5.3

Sonstige Anerkennung oder Zulassung

19,00

bis

970,00