Beta

Rheinland-Pfalz


Landesgesetz zu dem Abkommen über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer staatlicher Grade (AkaGrFührÜbkG)

14.07.1993


Artikel 4

Die in Artikel 1 getroffene Regelung gilt auch für Verwaltungsakte, die in der Zeit seit dem 8. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens erlassen worden sind; dies gilt auch für Entscheidungen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie der GEL.