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Rheinland-Pfalz


Landesverordnung über Zuständigkeiten im Rahmen der Weiterentwicklung und Verbesserung der Marktstruktur im Agrarbereich (AgrarMSZustV)

11.03.2017


§ 1

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist

1.

zuständige Stelle für die Durchführung des Agrarorganisationenrechts nach § 3 Abs. 1 des Agrarmarktstrukturgesetzes (AgrarMSG) vom 20. April 2013 (GVBl. S. 917) in der jeweils geltenden Fassung und

2.

zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 AgrarMSG,

soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind.