Beta

Rheinland-Pfalz


Abgabenordnung-Anpassungsgesetz (AOAnpG)

23.12.1976


Artikel 11

Soweit in Rechtsvorschriften auf Bestimmungen der Reichsabgabenordnung oder auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen der Abgabenordnung.