Beta

Rheinland-Pfalz


Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 88b der Abgabenordnung (AO§88bErmÜV)

01.06.2019


§ 1

Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 88b Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung wird auf das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium übertragen.