Beta
Rheinland-Pfalz
Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
28.06.2023
i
Eingangsformel
§ 1
Träger der Sozialhilfe
§ 2
Sachliche Zuständigkeit
§ 2a
Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 3
Heranziehung von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden durch die Landkreise
§ 4
Heranziehung örtlicher Träger der Sozialhilfe und von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe
§ 5
Kostenträger
§ 5a
Kostenbeteiligung zum Auf- und Ausbau von ambulanten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
§ 6
Beteiligung der örtlichen Träger der Sozialhilfe an den Aufwendungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
§ 7
Beteiligung von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden an den Aufwendungen der Landkreise
§ 8
Erstattung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
§ 8a
Weiterleitung der Erstattung des Barbetrages durch den Bund
§ 9
Übermittlung von Daten
§ 10
Geltendmachung von Ansprüchen
§ 11
Vorläufige Hilfeleistung
§ 12
Beteiligung sozial erfahrener Dritter beim Widerspruchsverfahren
§ 13
Zuständige Behörden
§ 14
Verwaltungsvorschriften
§ 14a
(aufgehoben)
§§ 15 - 26
Änderungen anderer Rechtsvorschriften
§ 27
Entsteinerungsklausel
§ 28
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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