Beta
Nordrhein-Westfalen
Polizeiorganisationsgesetz (POG)
01.10.2020
i
Eingangsformel
§ 1
Träger der Polizei
§ 2
Polizeibehörden
§ 3
Wasserschutzpolizei
§ 4
Polizeieinrichtungen
§ 5
Dienst- und Fachaufsicht
§ 6
(aufgehoben)
§ 7
Örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden und der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen
§ 8
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Nordrhein-Westfalens
§ 9
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes, Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes sowie von Angehörigen des Polizeidienstes anderer Staaten in Nordrhein-Westfalen
§ 10
Allgemeine sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden
§ 11
Sachliche Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden
§ 12
Autobahnpolizei
§ 13
Sachliche Zuständigkeit des Landeskriminalamts
§ 13a
Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste
§ 13b
Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei
§ 14
Außerordentliche Zuständigkeit
§ 15
Polizeibeiräte, Mitgliederzahl
§ 16
Aufgaben des Polizeibeirats
§ 17
Wahl der Mitglieder
§ 18
Sitzungen des Polizeibeirats, Vorsitz, Geschäftsordnung und Geschäftsführung
§ 19
Neuwahl der Polizeibeiräte
§ 20
Verwaltungsvorschriften
§ 21
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht(weggefallen)
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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