Beta

Hessen


Gesetz zur Zuordnung der Laufbahnen des Forstdienstes zum technischen Dienst (TechDForstDLbZOG)

18.12.1992


§ 1
Laufbahnen des gehobenen und des höheren Forstwirtschaftlich-technischen Dienstes

Die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Forstdienstes werden als Laufbahnen des gehobenen Forstwirtschaftlich-technischen Dienstes und des höheren Forstwirtschaftlich-technischen Dienstes dem technischen Dienst zugeordnet.