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Hessen


Verordnung zur Anpassung der Stundenpauschale für die Sprachförderung nach § 5 Abs. 1 des Pflegeschulenfinanzierungsgesetzes (PauschPflSchulFinV)

31.12.2026


§ 1

Die Stundenpauschale für die Sprachförderung beträgt abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 1 des Pflegeschulenfinanzierungsgesetzes ab dem 30. August 2024 3,49 Euro je Schülerin oder Schüler.