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Hessen
Hessisches Abgeordnetengesetz (HessAbgG)
16.12.2025
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Inhaltsübersicht
§ 1
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
§ 2
Freie Mandatsausübung
§ 3
Urlaub zur Vorbereitung auf die Wahl und die Ausübung des Mandats
§ 4
Berufs- und Betriebszeiten
§ 4a
Ausübung des Mandats
§ 4b
Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
§ 4c
Anzeigepflicht
§ 4d
Rechtsanwälte
§ 4e
Veröffentlichung
§ 4f
Spenden
§ 4g
Anzeigefrist
§ 4h
Hinweise auf Mitgliedschaft
§ 4i
Interessenverknüpfung im Ausschuss
§ 4j
Rückfrage
§ 4k
Verfahren
§ 4l
Ausführungsbestimmungen
§ 5
Grundentschädigung
§ 6
Zusätzliche Entschädigungen
§ 6a
Schutz des Landtags
§ 7
Reisen
§ 8
Anspruch auf Übergangsgeld
§ 9
Höhe und Zahlungsweise des Übergangsgeldes
§ 10
Anspruch auf Altersentschädigung
§ 11
Höhe der Altersentschädigung
§ 12
Mandatszeiten in anderen Parlamenten
§ 13
Gesundheitsschäden
§ 14
Versorgungsabfindung
§ 15
Hinterbliebenenversorgung
§ 16
Beihilfen und Beitragszuschüsse
§ 17
Unterstützungen
§ 18
Mehrere aktive Bezüge
§ 19
Aktive und passive Bezüge
§ 20
Passive und aktive Bezüge
§ 21
Mehrere passive Bezüge
§ 22
Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen
§ 23
Beginn und Ende der Ansprüche
§ 24
Zahlungsweise
§ 25
Verzicht, Übertragbarkeit
§ 26
Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
§ 27
Wahlvorbereitungsurlaub
§ 28
Wahl in andere Parlamente bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
§ 29
Unvereinbare Ämter
§ 30
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 31
Beamte auf Widerruf und auf Probe
§ 32
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
§ 33
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
§ 34
Entlassung
§ 35
Beförderungsverbot
§ 36
Richter
§ 37
Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes
§ 38
Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
§ 38a
Übergangsregelungen zum Fünfzehnten Änderungsgesetz
§ 38b
Übergangsregelung zu der ab der 17. Wahlperiode geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
§ 38c
Übergangsregelung bei der Hinterbliebenenversorgung
§ 39
Frühere Mandatszeiten
§ 40
Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts, Ausführungsbestimmungen
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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