Beta
Hessen
Gesetz zur Bildung von Gremien zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung (Grem§90aSGB5BiV)
24.09.2022
i
§ 1
Bildung des Gemeinsamen Landesgremiums
§ 2
Aufgaben
§ 3
Vorsitz, Mitglieder, Stimmrecht
§ 4
Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
§ 5
Kosten
§ 6
Bildung von Gesundheitskonferenzen
§ 7
Aufgaben der Gesundheitskonferenzen
§ 8
Mitglieder, Vorsitz, Stimmrecht
§ 9
Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
§ 10
Kosten
§ 11
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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