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Hessen
Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (ArchStPlBerPrV)
01.12.2025
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Eingangsformel
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Inhalt der Berufspraxis
§ 3
Umfang der praktischen Tätigkeit
§ 4
Umfang der Fortbildung
§ 5
Nachweis der praktischen Tätigkeit und Fortbildung
§ 6
Übergangsvorschriften
§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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