Beta

Baden-Württemberg


Verordnung Zentrale Erhebungen (ZE VO)

30.01.2026


§ 2
Themen

(1) Die Themen der Zentralen Erhebungen zur Schul- und Unterrichtsqualität beziehen sich auf ausgewählte Inhalte des Referenzrahmens Schulqualität Baden-Württemberg. Zum Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg gilt die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg. Bei den Zentralen Erhebungen werden Wahrnehmungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte in Bezug auf folgende Themen erhoben:

1.

Prozessbereich

a)

Qualitätsbereich 1 - Lehren und Lernen

aa)

Befragung der Schülerinnen und Schüler: strukturierte Klassenführung, insbesondere Strukturierung des Unterrichts, Regeln und Umgang mit Störungen, Monitoring der Lerngruppe;

bb)

Befragung der Schülerinnen und Schüler: Kognitive Aktivierung, insbesondere Anknüpfung am Vorwissen und Verständnisorientierung, kognitiv aktivierende und herausfordernde Aufgaben, aktive Anwendung von Lern- und Aneignungsstrategien;

cc)

Befragung der Schülerinnen und Schüler: konstruktive Unterstützung, insbesondere Beziehungsgestaltung in der Lerngruppe, positive Fehlerkultur, Autonomieunterstützung, adaptive Hilfestellungen, lernförderliche Rückmeldungen;

dd)

Befragung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte: Schulklima, insbesondere positive Schulkultur, Gestaltung sozialer Beziehungen innerhalb der Schule, Partizipation und Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler, Gestaltung von schulischen Lern- und Lebensräumen, Schulgemeinschaft;

b)

Qualitätsbereich 2 - Professionalität und Zusammenarbeit

aa)

Befragung der Lehrkräfte: Kooperationen der Lehrkräfte, insbesondere abgestimmtes Vorgehen, Austausch und Unterstützung, Zusammenarbeit in schulischen Teams, Weiterentwicklung von Unterricht und Schule;

bb)

Befragung der Lehrkräfte: Feedback und Reflexion, insbesondere Offenheit für Rückmeldungen, Einholen von Feedback;

2.

Ergebnisbereich

a)

Befragung der Schülerinnen und Schüler: Lern- und Bildungserfolge, Persönlichkeitsbildung, insbesondere fachbezogene Motivation, Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft, positive Selbstwirksamkeitserwartung;

b)

Befragung der Schülerinnen und Schüler: Zufriedenheit und Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler, insbesondere Einstellung zur Schule, Zufriedenheit mit den Lernbedingungen an der Schule, Erleben von Wertschätzung, Unterstützung und sozialer Integration an der Schule, Sicherheitsgefühl in der Schule, wahrgenommenes faires Verhalten der Lehrkräfte gegenüber den Schülerinnen und Schülern;

c)

Befragung der Lehrkräfte: Arbeitszufriedenheit und Wohlbefinden der Lehrkräfte, insbesondere Einstellung zur Schule, Zufriedenheit mit den schulischen Arbeitsbedingungen, Erleben konstruktiver Zusammenarbeit und Unterstützung im Kollegium, positiv wahrgenommene Beziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften.

(2) Die wahrgenommene Unterrichtspraxis nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa bis cc wird im jährlichen Wechsel insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik erfasst.