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Baden-Württemberg
Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr (WerkVErsFzgV)
30.04.1971
i
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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