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Baden-Württemberg
Schuluntersuchungsverordnung (SchulUV)
10.02.2026
i
Eingangsformel
§ 1
Örtliche Zuständigkeit
§ 2
Zweck, Umfang, Häufigkeit und Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen
§ 3
Zweck, Umfang, Häufigkeit und Durchführung der zielgruppenspezifischen Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen
§ 4
Zusammenwirken der Gesundheitsämter mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen
§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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