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Baden-Württemberg
Verordnung des Kultusministeriums über die Datenverarbeitung für statistische Erhebungen und schulübergreifende Verwaltungszwecke an Schulen (SchulStatDVV)
19.02.2019
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Eingangsformel
§ 1
Zweck und Umfang der Datenverarbeitung
§ 2
Erhebungsmerkmale
§ 3
Pseudonymisierung von Individualdaten für statistische Auswertungen
§ 4
Periodizität, Berichtszeitpunkt (Stichtag)
§ 5
Auskunftspflicht
§ 6
Weitergabe und Veröffentlichung
§ 7
Schulwechsel und Schulkooperationen
§ 8
Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
Anlage 1
Anlage 2
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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