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Baden-Württemberg
Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr über die Bestimmung der zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach landesrechtlichen Schiffahrtspolizeivorschriften zuständigen Behörden (SchPOWizustBehV)
22.02.1975
i
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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