Beta
Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiZuVO)
13.07.2026
i
Eingangsformel
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden
§ 2a
Zuständigkeit bei falscher Namensangabe
§ 3
Zuständigkeit der Ministerien
§ 3a
Zuständigkeit der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 4
Zuständigkeit der Regierungspräsidien
§ 4a
Zuständigkeit des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung
§ 5
Zuständigkeit der Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaften
§ 6
Zuständigkeit des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
§ 7
Zuständige Stelle bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen
§ 8
Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften
§ 8a
Zuständigkeit der Präsidenten der Landgerichte
§ 9
Zuständigkeit des Staatlichen Hafenamtes Mannheim
§ 10
Zuständigkeit der Berufskammern
§ 11
Ermächtigung der Ministerien
§ 12
Ermächtigung zur Neubekanntmachung
§ 13
Aufhebung von Zuständigkeitsvorschriften
§ 14
Inkrafttreten
Anlage
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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