Beta

Baden-Württemberg


Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (MedienÄndStVtr3G)

18.03.2023


§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Dritte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben.*) Für den Fall, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos wird, ist dies im Gesetzblatt bekannt zu geben.

Fußnoten
*)

[Red. Anm.: Gemäß Satz 2 der Bekanntmachung vom 18. Januar 2024 (GBl. Nr. 7) ist der Dritte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.]