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Baden-Württemberg
Meldeverordnung (MVO)
10.11.2025
i
Eingangsformel
§ 1
Form und Verfahren der Datenübermittlungen
§ 2
Datenübertragungen über eine Vermittlungsstelle
§ 3
Verzeichnisdienst
§ 4
Automatisiertes Abrufverfahren zur Anmeldung
§ 4a
Automatisiertes Abrufverfahren zur elektronischen Anmeldung
§ 4b
Automatisierter Abruf von Meldedaten durch öffentliche Stellen des Landes
§ 4c
Automatisiertes Prüfungsverfahren bei Datenbestätigungen nach § 39a BMG sowie § 49a BMG
§ 4d
Protokollierungspflichten bei automatisiertem Abruf und bei Datenbestätigung
§ 5
Datenübermittlungen an die Landratsämter
§ 6
Datenübermittlungen an die Schulen
§ 7
Datenübermittlungen an die Gesundheitsämter
§ 8
Datenübermittlungen an die Polizeidienststellen
§ 9
Datenübermittlungen an das Staatsministerium
§ 10
Datenübermittlungen an die für die Überwachung der Wohnungsbindung zuständigen Stellen
§ 11
Datenübermittlungen an die Tumorzentren
§ 12
Datenübermittlungen an die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings
§ 13
Datenübermittlungen an den Südwestrundfunk (SWR)
§ 14
Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 15
Führung, Aufgaben und Betrieb
§ 16
Datenvorhaltung und Datenzugriff
§ 17
Zugriff auf aufzubewahrende Daten
§ 18
Verwaltungsvorschriften
§ 19
Zuständigkeit
§ 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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