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Baden-Württemberg
Laufbahnverordnung Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (LVO MLW)
12.11.2022
i
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Einrichtung von Laufbahnen
§ 3
Laufbahnbefähigung für den gehobenen bautechnischen Dienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung
§ 4
Laufbahnbefähigung für den höheren bautechnischen Dienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung
§ 5
Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung
§ 6
Laufbahnqualifizierende Berufstätigkeit
§ 7
Aufstieg in den höheren bautechnischen Dienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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