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Baden-Württemberg
Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)
18.11.2025
i
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2
Betroffener Personenkreis
§ 3
Zuständigkeit
§ 3 a
Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
§ 4
Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen
§ 5
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
§ 6
Rechte der betroffenen und der mitbetroffenen Person
§ 7
Arten der Sicherheitsüberprüfung
§ 8
Einfache Sicherheitsüberprüfung
§ 9
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
§ 10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
§ 11
Befugnis zur Datenerhebung
§ 12
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
§ 13
Sicherheitserklärung
§ 14
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 15
Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 16
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
§ 17
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 18
Aktualisierung der Sicherheitsüberprüfung und Wiederholungsüberprüfung
§ 19
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 20
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
§ 21
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien
§ 22
Übermittlung und Zweckbindung
§ 23
Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 24
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
§ 25
Anwendungsbereich
§ 26
Zuständigkeit
§ 27
Sicherheitserklärung
§ 28
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 29
Aktualisierung der Sicherheitsüberprüfung und Wiederholungsüberprüfung
§ 30
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 31
Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
§ 32
Datenverarbeitung und -berichtigung in automatisierten Dateien
§ 33
Reisebeschränkungen und Anzeigepflicht
§ 34
Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
§ 34 a
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 35
Ermächtigung zur Rechtsverordnung
§ 36
Anwendung des Landesverfassungsschutzgesetzes
§ 37
Unabhängige Datenschutzkontrolle
§ 38
Übergangsregelung
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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