Beta
Baden-Württemberg
Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (KurorteG)
03.02.2021
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Inhaltsübersicht
§ 1
Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten
§ 2
Anerkennungsvoraussetzungen
§ 3
Anerkennungsverfahren
§ 4
Auflagen und Überprüfung
§ 5
Führung von Artbezeichnungen
§ 6
Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
§ 7
Landesfachausschuss für die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten
§ 8
Schutz vor Umwelteinwirkungen
§ 9
Ordnungswidrigkeiten
§ 10
Übergangsbestimmungen
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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