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Baden-Württemberg
Kolleg-Verordnung (KollegVO)
05.04.2023
i
§ 1
Bildungsgang
§ 2
Aufnahmevoraussetzungen
§ 3
Aufnahme in das Kolleg, Probezeit
§ 4
Einführungsphase
§ 5
Übergang in das Kurssystem
§ 6
Unterrichtsangebot im Kurssystem
§ 7
Kursangebot und Kurswahl
§ 8
Belegungspflicht für die Kurse in den Leistungsfächern
§ 9
Angebot und Belegungspflicht für die Kurse in den Basisfächern und den Fächern des Wahlbereichs; Fremdsprachenregelung
§ 10
Sonstige Bestimmungen
§ 11
Allgemeines
§ 12
Gesamtqualifikation
§ 13
Ort und Termine der Abiturprüfung
§ 14
Teile und Fächer der Abiturprüfung, Kommunikationsprüfung
§ 15
Ergebnis der Abiturprüfung
§ 16
Feststellung der Gesamtqualifikation, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
§ 17
Sonstige Bestimmungen
§ 21
Fortgeltung bisherigen Rechts
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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