Beta
Start
·
Blog
Baden-Württemberg
Hinterlegungsgesetz (HintG)
30.04.2024
i
§ 1
Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
§ 2
Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
§ 3
Elektronische Akte; elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung
§ 4
Einsichtsrecht
§ 5
Überprüfung von Entscheidungen
§ 6
Hinterlegungsfähige Gegenstände
§ 7
Annahme zur Hinterlegung
§ 8
Antrag des Hinterlegers
§ 9
Einzahlungen oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages
§ 10
Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
§ 11
Zahlungsmittel
§ 12
Verzinsung
§ 13
Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
§ 14
Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
§ 15
Benachrichtigung des Gläubigers
§ 16
Benachrichtigung des Sparbuchausstellers
§ 17
Benachrichtigung des Nachlassgerichts
§ 18
Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
§ 19
Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
§ 20
Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen
§ 21
Herausgabeanordnung
§ 22
Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 23
Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 24
Herausgabeersuchen von Behörden
§ 25
Frist zur Klage
§ 26
Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
§ 27
Einunddreißigjährige Frist
§ 28
Dreißigjährige Frist
§ 29
Erneuter Fristbeginn
§ 30
Verfall der Hinterlegungsmasse
§ 31
Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
§ 32
Verzinsung in Altfällen
Quelle
Verbesserungsvorschlag
Mit freundlicher Unterstützung von:
Basiskarten Jura
Digitale Karteikarten für dein Prädikatsexamen!
§§-App
Rechtszitate mit einem Klick nachschlagen: Gesetze, Urteile, Kommentare, Zeitschriften
Impressum