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Baden-Württemberg
Hafensicherheitsgesetz (HafenSiG)
23.02.2017
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Inhaltsübersicht
§ 1
Ziel des Gesetzes
§ 2
Anwendungsbereich
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Zuständigkeit
§ 5
Festlegung der Gefahrenstufen
§ 6
Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 7
Einlaufverbot und Ausweisung aus dem Hafen
§ 8
Beauftragter für die Gefahrenabwehr
§ 9
(aufgehoben)
§ 10
Ausbildung des Beauftragten für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage
§ 11
Verantwortlichkeiten
§ 12
Risikobewertung
§ 13
Plan zur Gefahrenabwehr
§ 14
Sicherheitserklärung
§ 15
Festlegung der Hafengrenzen
§ 16
Risikobewertung
§ 17
Plan zur Gefahrenabwehr
§ 18
Übungen
§ 19
Erforderlichkeit von Sicherheitsüberprüfungen
§ 20
Anzuwendende Vorschriften
§ 21
Umfang der Sicherheitsüberprüfung
§ 22
Informations- und Nachberichtspflichten der beteiligten Behörden und Stellen
§ 23
Mitwirkungsrecht der zuständigen Behörde
§ 24
Löschung und Sperrung von Daten bei den beteiligten Behörden und Stellen
§ 25
Wiederholungsüberprüfung
§ 26
Ordnungswidrigkeiten
§ 27
Gebührenpflicht
§ 28
Einschränkung von Grundrechten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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