Beta

Baden-Württemberg


Hausunterrichtsverordnung (HUntV)

04.02.2025


§ 4
Ort

Der Hausunterricht in Präsenz wird am Aufenthaltsort des Berechtigten erteilt. Hausunterricht in Krankenhäusern ist nur zulässig, wenn eine Verlegung des Berechtigten in ein Krankenhaus mit einer Schule in längerer Krankenhausbehandlung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Hausunterricht im Krankenhaus kann auch als Gruppenunterricht durchgeführt werden.