§ 2
Die Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt über Zuständigkeiten nach dem Futtermittelgesetz und den Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz vom 8. Juni 1976 (GBl. S. 471) außer Kraft.

