Beta
Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 8 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG§ 8Abs3V)
20.03.1997
i
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Quelle
Inhaltsverzeichnis
Verbesserungsvorschlag
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