Beta
Baden-Württemberg
Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst (FPolDG)
23.07.2013
i
§ 1
Begriff und Aufgabe
§ 2
Aufnahme in den Freiwilligen Polizeidienst
§ 3
Aufstellung und Stärke
§ 4
Ausbildung und Verpflichtung
§ 5
Aufruf
§ 6
Rechte und Pflichten
§ 7
Ersatzleistungen
§ 8
Entlassung
§ 9
Ausschluß
§ 10
Wechsel des Wohnsitzes
§ 11
Altersgrenze
§ 12
Inkrafttreten
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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