Beta
Baden-Württemberg
Verordnung des Verkehrsministeriums zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (EinfVO-BSO)
02.03.2022
i
Eingangsformel
Artikel 0.01
Geltungsbereich
Artikel 0.02
Begriffsbestimmungen
§ 1
Einführung
Artikel 1.01
Schiffsführer
Artikel 1.02
Pflicht der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
Artikel 1.03
Allgemeine Sorgfaltspflicht
Artikel 1.04
Verhalten unter besonderen Umständen
Artikel 1.05
Belastung und Personenzahl
Artikel 1.06
Urkunden
Artikel 1.07
Schifffahrtshindernisse
Artikel 1.08
Schutz der Schifffahrtszeichen
Artikel 1.09
Gewässerverunreinigung
Artikel 1.10
Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
Artikel 1.11
Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
Artikel 1.12
Festgefahrene und gesunkene Schiffe
Artikel 1.13
Anordnungen in Einzelfällen
Artikel 1.14
Anordnungen vorübergehender Art
Artikel 1.15
Vorrangfahrzeuge
Artikel 1.16
Überwachung
§ 2
Zuständigkeit
Artikel 2.01
Kennzeichen
Artikel 2.02
Anbringung der Kennzeichen
§ 3
Schifferpatent
Artikel 3.01
Lichter
Artikel 3.02
Flaggen und Bälle
Artikel 3.03
Verbotene Lichter und Zeichen
Artikel 3.04
Ersatz und Umrüstung bestehender Lichter
Artikel 3.05
Lampen und Scheinwerfer
Artikel 3.06
Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
Artikel 3.07
Zusätzliche Bezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
Artikel 3.08
Bezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
Artikel 3.09
Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
Artikel 3.10
Bezeichnung von Fischereifahrzeugen
Artikel 3.11
Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schifffahrt gefährden können
Artikel 3.12
Zeigen des blauen Blinklichts
Artikel 3.13
Zeichen beim Tauchen
§ 4
Prüfungsausschuss
Artikel 4.01
Allgemeines
Artikel 4.02
Schallzeichen der Fahrzeuge
Artikel 4.03
Schallzeichen von Häfen und Landestellen
Artikel 4.04
Verbotene Schallzeichen
Artikel 4.05
Sprechfunk
§ 5
Schifferpatentprüfung
Artikel 5.01
Allgemeines
Artikel 5.02
Bezeichnung von Hafeneinfahrten, Landestellen und ortsfesten Anlagen
§ 6
Schifferpatent für Fahrzeuge der Wasserschutzpolizei
Artikel 6.01
Allgemeine Verhaltensregeln
Artikel 6.02
Fahrgeschwindigkeit
Artikel 6.03
Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
Artikel 6.04
Grundsätze für das Begegnen und Überholen
Artikel 6.05
Ausweichpflichtige Fahrzeuge
Artikel 6.06
Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern
Artikel 6.07
Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
Artikel 6.08
Verhalten beim Ausweichen
Artikel 6.09
Besondere Vorschriften für das Überholen
Artikel 6.10
Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Landestellen
Artikel 6.11
Einschränkung der Schifffahrt
Artikel 6.12
Radarfahrt
Artikel 6.13
Fahrt bei unsichtigem Wetter, Starkwind und Sturm
Artikel 6.14
Schallzeichen während der Fahrt bei unsichtigem Wetter
Artikel 6.15
Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
Artikel 6.16
Fahrzeuge in Not
§ 7
Geltung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
Artikel 7.01
Stillliegen
§ 8
Schiffsuntersuchung
Artikel 8.01
Grundsätzliches Beförderungsverbot
Artikel 8.02
Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die zugleich als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
Artikel 8.03
Ausnahme für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die nicht als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
§ 9
Verkehr in Häfen und an Landestellen, örtlicher Schiffsverkehr
Artikel 9.01
Schiffsverkehr an den Landestellen
Artikel 9.02
Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
Artikel 9.03
Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
Artikel 9.04
Schleppverbot
Artikel 9.05
Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
§ 9 a
Durchführung von Verkehrskontrollen
§ 10
Ordnungswidrigkeiten
Artikel 10.01
Geltungsbereich
Artikel 10.02
Ausgenommene Vorschriften
Artikel 10.03
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Artikel 10.04
Begegnen und Überholen
Artikel 10.05
Durchfahrt unter Brücken
Artikel 10.06
Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
Artikel 10.07
Überqueren
Artikel 10.08
Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
Artikel 10.09
Fahrt bei unsichtigem Wetter
Artikel 10.10
Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
Artikel 10.11
Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
Artikel 10.12
Verbotenes Stillliegen
§ 11
Inkrafttreten
Artikel 11.01
Einbringen und Bezeichnen von Fischereigeräten
Artikel 11.02
Fischen mit der Schleppangel
Artikel 11.03
Wasserflugzeuge
Artikel 11.04
Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot
Artikel 11.05
Genehmigung von Veranstaltungen
Artikel 11.06
Genehmigung von Sondertransporten
Artikel 12.01
Patentpflicht
Artikel 12.02
Schifferpatent
Artikel 12.03
Allgemeine Voraussetzungen für das Schifferpatent
Artikel 12.04
Fahrzeiterfordernis für den Erwerb des Schifferpatents der Kategorien B und C
Artikel 12.05
Schiffsführerprüfung
Artikel 12.06
Inhalt des Schifferpatents
Artikel 12.07
Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes
Artikel 12.08
Entzug und Einschränkung des Schifferpatents
Artikel 12.09
Anerkennung anderer Schifferpatente
Artikel 12.10
Schifferpatent für den Rhein
Artikel 13.01
Grundregel
Artikel 13.02
Schwimmfähigkeit
Artikel 13.03
Stabilität, Freibord und Einsenkungsmarken
Artikel 13.04
Manövrierfähigkeit
Artikel 13.05
Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
Artikel 13.06
Schallgeräte
Artikel 13.07
Lenzeinrichtungen
Artikel 13.08
Steuerstand
Artikel 13.09
Radargeräte
Artikel 13.10
Gewässerschutz
Artikel 13.11
Motoren mit Gemischschmierung
Artikel 13.11 a
Abgasemissionen
Artikel 13.11 b
Austausch von Motoren
Artikel 13.11 c
Wartung von Motoren
Artikel 13.11 d
Begrenzung des Partikelausstoßes von Dieselmotoren
Artikel 13.12
Abgasleitungen
Artikel 13.13
Kraftstoffbehälter
Artikel 13.14
Elektrische Anlagen und Flüssiggasanlagen
Artikel 13.15
Akkumulatoren
Artikel 13.16
Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
Artikel 13.17
Motoren in Fahrgastschiffen
Artikel 13.18
Zulässige Maschinenleistung von Vergnügungsfahrzeugen
Artikel 13.19
Mindestausrüstung der Fahrzeuge
Artikel 13.20
Rettungsmittel
Artikel 13.21
Sprechfunkanlagen
Artikel 14.01
Zulassung
Artikel 14.02
Inhalt der Zulassungsurkunde
Artikel 14.03
Untersuchung
Artikel 14.04
Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
Artikel 14.05
Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln
Artikel 14.06
Entzug der Zulassung
Artikel 14.07
Änderung, Neuerteilung und Rückgabe der Zulassungsurkunde
Artikel 14.08
Probe- und Überstellungszulassung
Artikel 15.01
Besatzung
Artikel 16.01
Sonderrechte
Artikel 16.02
Ausnahmen
Artikel 16.03
Übergangsvorschriften
Anhang 1
Anhang 3
Anhang 4
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage A
Anlage B
Anlage C
Quelle
Verbesserungsvorschlag
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